Hausordnung
Hausordnung
Jeder Schüler wird regelmäßig mit der Hausordnung vertraut gemacht und ist verpflichtet, sie einzuhalten.
- Jeder Schüler verhält sich beim Betreten des Schulhauses höflich, kameradschaftlich und rück-sichtsvoll. Dazu gehört das Grüßen aller Erwachsenen.
- Ab 07:00 Uhr ist das Schulhaus zum Aufenthalt, ohne Aufsicht geöffnet.Unterrichtsbeginn ist 07:30 Uhr.
- Ab 07:15 Uhr ist ein Lehrer/in als Aufsicht im Haus.
- Die Schüler erscheinen pünktlich zum Vorklingeln um 07:25 Uhr im Unterrichtsraum. Ab diesem Zeitpunkt bleibt die Schultür aus Sicherheitsgründen geschlossen. Bevor die Zimmer betreten werden, wechseln sie das Schuhwerk und legen die Oberbekleidung ab. Dafür stehen die Schuhregale und Garderobenhaken zur Verfügung, die in einem ordentlichen Zustand verlassen werden. Die Hausschuhe werden nach Benutzung ordentlich in einen Stoffbeutel, welcher mit dem Namen des Kindes beschriftet ist, verstaut.
- Zum Sportunterricht ist entsprechende Sportkleidung mitzubringen. Das Tragen von Schmuck ist nach Erlass zur Sicherheit im Schulsport vom 28.05.2010 in diesem Fach nicht erlaubt.
- Bei entsprechender Witterung gehen die Schüler in der großen Pause auf den Pausenplatz. Beim Verlassen des Schulhauses tragen wir Straßenschuhe. Der Aufenthalt ist nur auf dem oberen Pausenplatz der Grundschule erlaubt. Den Weisungen der aufsichtsführenden Lehrkräfte ist Folge zu leisten.
- Das Verlassen des Schulgeländes während des Unterrichts und der Pausen ist verboten.
- Nach Beendigung des Unterrichts verlässt jeder Schüler seinen Arbeitsplatz ordentlich. Der Tafeldienst säubert gründlich die Tafel. Das Mülltrennungssystem ist einzuhalten. Nach der letzten Unterrichtsstunde sind die Stühle hochzustellen.
- Jede Klasse fühlt sich für ihr Klassenzimmer verantwortlich und trägt Verantwortung für die Ausgestaltung (Grünpflanzen, Informationstafeln, Bilder u. a.) ihres Zimmers. Festgestellte Mängel sind dem Hausmeister bzw. Klassenleiter zu melden. Mutwillige Beschädigungen im gesamten Schulhaus und Schulgelände sind zu ersetzen.
- Für alle Unterrichtsfächer, die außerhalb des Klassenzimmers erfolgen, werden die Schüler vom Fachlehrer abgeholt.
- Auf dem gesamten Schulgelände ist das Werfen von Schneebällen und anderen Gegenständen untersagt.
- Das Betreten des Schulgebäudes ist nur während der Pausenzeit möglich. Bei späterem Schul-beginn warten die Schüler vor der Haustür bis die Pause beginnt.
- Bei der Toilettenbenutzung ist auf Sauberkeit zu achten. Fehlverhalten wird bestraft. Nach jeder Toilettenbenutzung sind die Hände zu waschen. Die Toilettentür ist stets zu schließen.
- Das Medienzimmer darf nur unter Aufsicht von Lehrern/Honorarkräften GTA benutzt werden, zum Schuljahresbeginn wird jeder Schüler als Nutzer belehrt.
- Das Essen und Trinken im Medienzimmer (Zimmer-Nr.16) ist verboten.
- Das Mitbringen von elektronischen Geräten/Handys/Gameboy u. ä. ist verboten.
- Hunde sind auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt. Wird ein Schüler abgeholt, muss vor den Toren des Schulgeländes mit dem Hund gewartet werden.
- Das Mitbringen und Abstellen von Schülerfahrrädern ist auf dem Schulgelände generell verboten.
- Schüler, die zu GTA und AG am Nachmittag kommen, warten vor der Schultür bis sie vom GTA- bzw. AG-Leiter hereingelassen werden.
- Tauschen und Verkaufen von Spielkarten u. ä. Dingen ist in der Grundschule verboten.
- Das Betreten des Schulgartenbereiches ist nur während des Unterrichtes erlaubt.
- Das Tor zum Schulgelände wird 15:00 Uhr vom Hausmeister zugeschlossen.
- Im engen schulischen Bereich (Aufenthalt in der Schule sowie Teilnahme an schulischen Veranstaltungen) besteht ein striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw. an verbindlichen schulischen Veranstaltungen (§ 26 SächsSchulG) teilnehmen.