Krankmeldung & Freistellung

Krankmeldung & Freistellung

      • Krankmeldung / Beurlaubung

      • Wir möchten sicherstellen, dass Ihr Kind auch während einer Krankheit in der Lage ist, seine schulischen Verpflichtungen angemessen zu erfüllen. Wir verstehen, dass Krankheit unvorhersehbar ist, und möchten Ihnen einige Richtlinien geben, wie Sie gemeinsam mit Ihrem Kind die Organisation der Hausaufgaben während dieser Zeit bewerkstelligen können.

         

        Kontakt: Bitte informieren Sie uns bis 7:30 Uhr telefonisch oder über Edupage über die Krankheit Ihres Kindes.  Telefon: 037341 45200

         

        Die Schule benachrichtigt die betroffenen Erziehungsberechtigen unverzüglich unter der Notrufnummer, wenn die Schülerin oder der Schüler unentschuldigt zu Beginn seiner/ihrer 1. Unterrichtsstunde noch fehlt. Lässt sich der Aufenthaltsort der Schülerin oder Schülers nach der Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten oder aufgrund der Unmöglichkeit der Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten nicht alsbald feststellen, wird die Polizei von der Schule informiert.

         

        Ab 5 Tagen Fehlzeit kann die Schule ein ärztliches Attest anfordern. 

         

        Anfragen von Aufgaben und Materialien: Wir werden dafür sorgen, dass Ihr Kind Zugang zu den anstehenden Aufgaben und dem benötigten Unterrichtsmaterial hat.

        Dies kann per Edupage oder durch Bereitstellung von Kopien geschehen. Bitte wenden Sie sich hierzu an den Klassenlehrer.

         

        Arbeitsplatz: Richten Sie einen ruhigen und gut ausgestatteten Arbeitsplatz zu Hause ein, der eine produktive Arbeitsumgebung ermöglicht. Stellen Sie sicher, dass Ihr Kind alle benötigten Materialien in Reichweite hat.

         

        Fragen und Unsicherheiten: Falls Ihr Kind Fragen zu den Aufgaben hat oder etwas unklar ist, ermutigen Sie es, sich direkt an die Lehrer zu wenden. Wir stehen gerne zur Verfügung, um bei etwaigen Schwierigkeiten zu helfen.

         

        Pausen: Unterstreichen Sie die Wichtigkeit von Pausen während des Lernprozesses. Diese tragen dazu bei, die Konzentration aufrechtzuerhalten und die körperliche und geistige Gesundheit zu fördern.

         

        Priorisierung: Sollte die Krankheit dazu führen, dass nicht alle Aufgaben erledigt werden können, legen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind fest, welche Aufgaben Vorrang haben. Es ist besser, sich auf wenige, aber qualitativ hochwertige Arbeiten zu konzentrieren.

         

        Rückkehr zur Schule: Sobald Ihr Kind wieder gesund ist, geben Sie ihm bitte eine schriftliche Entschuldigung mit.

         

        Gesundheit an erster Stelle: Betonen Sie bitte, dass die Gesundheit Ihres Kindes höchste Priorität hat. Wenn es nicht in der Verfassung ist, die Hausaufgaben zu erledigen, sollte es sich ausreichend ausruhen und erholen.

         

        Freistellungen: Bei einer Freistellung vom Unterricht muss rechtzeitig ein schriftlicher Antrag mit Begründung in der Schule eingereicht werden. Zuständig für die Entscheidung über Beurlaubung bis zu 2 Tagen ist der Klassenleiter. Der Schulleiter entscheidet bei einer Freistellung von mehr als 2 Tagen. Im Interesse eines jeden Grundschülers sollte, wenn möglich, der Urlaub in der Ferienzeit liegen. Den Antrag finden Sie hier: Antrag_auf_Befreiung_vom_Unterricht-2.pdf

         

        Infektionsschutzgesetz: Sollte Ihr Kind eine ansteckende Krankheit haben, welche den Besuch einer Kindereinrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz untersagt oder sogar im Krankenhaus behandelt werden muss, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen uns die Diagnose mit. Dazu zählt auch ein Befall mit Kopfläusen. Wir sind verpflichtet, die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit zu informieren.

         

        Bitte zögern Sie nicht, sich bei Fragen oder Bedenken an uns zu wenden. Gemeinsam können wir sicherstellen, dass der schulische Fortschritt Ihres Kindes auch während einer Krankheit weiterhin gewährleistet ist.